Tour de Kärnten – Gravel

Leistungen & Agb

Leistungen

1. Beschreibung

3-tägiges Etappenrennen für Gravelbikes mit täglicher Zeitmessung und Feststellung des/der Gesamtsieger; Gesamtsieger können nur Teilnehmer an der Gesamtveranstaltung werden. Die Etappenlängen betragen zwischen ca. 10 und 90 Kilometern mit bis zu ca. 2.000 Höhenmetern pro Tag und sind mit bis zu zwei Verpflegungsstationen pro Tag ausgestattet

2. Nenngebühr

Die Nenngebühren findest du hier.

2.1 Warteliste

Die Gebühr für die Aufnahme auf die Warteliste beträgt € 29. Die Reihenfolge auf der Warteliste erfolgt auf Grundlage des Zahlungseingangsdatum und wird dem Anfragenden mitgeteilt. Storniert ein Teilnehmer seinen Startplatz, rückt der Erste der Warteliste nach. Die Gebühr von € 29 wird auf den jeweils gebuchten Tickettarif gutgeschrieben. Rückerstattungen für nicht genutzte Wartelistenplätze sind ausgeschlossen.

3. Etappen

  • Alle Etappen starten und enden in A-9762 Weißensee

4. Leistungsdetails

  • Akkreditierung im Startort (Rennbüro) mit Übergabe des Starterpaketes bestehend aus:
    • Teilnehmerausweis / Ticket,
    • Startnummern,
    • Startsackerl
  • Professionelles Rennbüro in A-9762 Weißensee
  • komplette Ausschilderung der gesamten Strecke mit gut sichtbaren Tour de Kärnten Schildern
  • Nutzung der Parkplätze am Startort
  • mobiles Streckenteam (PKW, Motoräder) zur Vorwarnung der sonstigen Verkehrsteilnehmer und vorausfahrendes Rennleitungsfahrzeug mit Kennzeichnung und Warnsignalen
  • Begleitfahrzeug / Besenwagen zur Abschirmung und Begleitung der hinteren Fahrer und zum Transport von liegengebliebenen oder erschöpften Fahrern und Fahrrädern (entsprechend dem verfügbaren Platz)
  • Kontrollpersonen auf der Strecke zur Einhaltung der Regeln (Straßenverkehrsordnung, Helmpflicht, keine Begleitfahrzeuge, etc.) und bei wesentlichen Richtungsänderungen
  • Sanitäter in einem weiteren (Schluss-) Fahrzeug mit kompletter Notfallausrüstung zur Erstversorgung von Verletzten
  • permanenter Kontakt zu den örtlichen Rettungsleitstellen und Rettungsstationen zur eventuellen Versorgung und zum Transport bei größeren Unfällen
  • professioneller Start-/Zielbereich mit Ein- und Ausfahrtsabsperrung
  • professionelle Zeitnahme mittels Chip (Kaution 30,- €, wird am Ende rückerstattet)
  • Ergebnisdienst nach jeder Etappe
  • Kontrollstellen mit Zwischenzeitnahme zur Überwachung aller Teilnehmer
  • pro Etappe mind. eine Verpflegungs- und Labestationen ggfs. am jeweiligen Zielort

Regelwerk

0. Strassenverkehrsordnung

Alle Teilnehmer an der Tour de Kärnten fahren nach StVO. Jegliche Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Rennausschluß führen.

1. Allgemein

Die Tour de Kärnten ist offen für alle Hobby-, Freizeit- und Amateurradsportler. Mit der offiziellen Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennt jeder Teilnehmer das Reglement und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Mindestalter

Teilnehmer der Tour de Kärnten müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Stichtag ist der Tag vor offiziellem Veranstaltungsbeginn). Ausnahme sind spezielle Kinder- und Jugendveranstaltungen (z. B. „Kriterium“). Ausnahmen sind mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten und dem Veranstalter möglich.

3. Gesundheit

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Tour de Kärnten, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen und auf Verlangen dem Veranstalter nachzuweisen.

4. Material

Bei der Tour de Kärnten sind ausschließlich E-Gravelbikes und Gravelbikes zugelassen. Nachfolgend aufgelistetes Material ist ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker (Ausnahme: Zeitfahren) Lenkeraufsätze aller Art
  • Liegeräder, Einräder und Handbikes aller Art
  • Packtaschen und Fahrradanhänger aller Art
  • Flaschenhalter hinter oder unter dem Sattel
  • Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas, Aluminium, etc.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Sportausrüstung, insbesondere das von ihm verwendete Fahrrad, vor der Teilnahme an der Veranstaltung auf dessen Funktionstüchtigkeit sowie auf allfällige Mängel, besonders hinsichtlich der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile, zu prüfen und ausschließlich mit einem funktionstüchtigen und mängelfreien Fahrrad an den Start zu gehen. Bei technischen Mängeln kann der Teilnehmer vom Start zur Tour de Kärnten ausgeschlossen werden.

Dem Teilnehmer ist es untersagt, an dem Fahrrad Zubehör anzubringen, dass die Verletzungsgefahr seiner Person oder eines Dritten erhöht.

5. Wertungsklassen / Sieger

Folgende Klassen werden gewertet: siehe Wertungsklassen auf www.tourdekaernten.at.

Die Sieger jeder Wertungsklasse werden durch Addition der individuellen Tagesergebnisse berechnet. Dabei werden etwaige vergebene Strafzeiten ebenfalls mit einberechnet.

6. Startnummern und Teilnehmerausweis

Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer(n) während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper (auf dem Rücken) tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Jeder Teilnehmer muss seine Ticket während des Rennens immer dabei haben und den Zeitmesschip während der gesamten Tour de Kärnten vorschriftsmäßig am Rad montiert (an der Vordergabel rechts), andernfalls kann die individuelle Fahrzeiterfassung nicht erfolgen. Bei Verlust des Chips muss der Teilnehmer persönlich dafür haften.

7. Rennrad-Check

Vor dem Start aller Etappen werden die Fahrräder stichprobenartig auf technische Mängel hin untersucht und gegebenenfalls nicht zum Start zugelassen. Der Renn-Check findet jeweils vor der Startaufstellung auf dem Eventgelände in 9762 Weißensee statt.

8. Start/Startblöcke

Die Startaufstellung beginnt jeweils 30 Minuten vor dem offiziellen Start. Das tägliche Briefing für alle Starter beginnt ca. 15 Minuten vor dem offiziellen Start. Der Start ist jeden Tag bis maximal zehn Minuten nach dem offiziellen Start geöffnet. Teilnehmer, die bis zu zehn Minuten nach dem Start starten, werden jedoch ab der offiziellen Startzeit gewertet. Teilnehmer, die nach Startzeit plus zehn Minuten losfahren, werden nicht mehr gewertet. Auf der ersten Etappe erfolgt die Startaufstellung nach Einteilung durch den Veranstalter basierend auf den Rennergebnissen der Teilnehmer aus vergleichbaren Veranstaltungen. Ab der zweiten Etappe stellen sich die Teilnehmer nach Platzierung in der Gesamtwertung (mögliche Ausnahmen: EZF, Bergzeitfahren) in den zugewiesenen Startblöcke (A, B, C,…) auf.

  • Startblockzuordnung
    • Herren: Die ersten 5 Platzierten jeder Wertungsklasse starten im gleichen Startblock
    • Frauen: Die ersten 3 Platzierten jeder Wertungsklasse starten im gleichen Startblock
  • Das Ranking des Erstplatzierten der jeweiligen Wertungsklasse im Gesamtklassement über alle Teilnehmer gibt den Block vor (Beispiel: Blockgröße 95 Starter, Erster der Wertungsklasse ist insgesamt 108., dann starten die ersten 5 dieser Wertungsklasse in Block „B“)
  • Anschließend werden die Blöcke bis zur maximalen Größe des Startblocks entsprechend dem Gesamtklassement aufgefüllt
  • Einzelzeitfahren / EZF:
    • Startaufstellung in gestürzter Reihenfolge (langsamste(r) zuerst, Männer und Frauen gemischt
    • Startintervall <offen> Sekunden

9. Einschreibkontrolle

Für alle Teilnehmer ist die Einschreibkontrolle vor Beginn jeder Etappe verpflichtend.

10. Neutralisierter Start

Der Start kann, ausgenommen Einzelzeitfahren und Bergzeitfahren, als neutralisierter Start erfolgen. Während der neutralisierten Phase gilt generelles Überholverbot. Das Überholen anderer Teilnehmer, der Begleitfahrzeuge sowie der Motorradmarshalls ist verboten.

11. Kontrollstellen

Auf jeder Etappe gibt es eine, den Teilnehmern vorher nicht bekannte Kontrollstelle, die jeder Teilnehmer passieren muss. Teilnehmer, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später doch im Ziel einlaufen (zum Beispiel wegen Verfahrens), erhalten für eine nicht passierte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von 30 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen geringere oder auch höhere Zeitstrafen zu verhängen.

Wird eine Etappe aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter) im Verlauf des Rennens abgebrochen, wird die zuletzt von allen Teilnehmern passierte Zwischenzeit gewertet. Haben nicht alle Teilnehmer mindestens eine Zwischenzeit passiert, wird die gesamte Etappe nicht gewertet.

12. Ziel / Zeitnahme

An jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer zur Zeitnahme die Kontaktschleifen im Boden überfahren. Teilnehmer, die wegen Erschöpfung, Defekt oder Verletzung nicht im Ziel oder nach dem Zielschluss im Ziel einfahren, erhalten die maximale Fahrzeit ihrer Wertungsklasse (die Zeit des langsamsten Teilnehmers in der Wertungsklasse) plus 30 Minuten (bzw. plus 10 Minuten beim EZF und BergZF) und können am nächsten Tag wieder starten. Die Zeitnahme erfolgt auf 10-tel Sekunden genau, daher sind auch ex-aequo Platzierungen möglich. Der Eintrag „DNS“ in der Ergebnisliste bedeutet, der Teilnehmer ist nicht gestartet („did not start“).

13. Ausscheiden aus dem Rennen

Teilnehmer, die sich aus welchem Grund auch immer entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort (Rennbüro in Weißensee) oder bei der auf dem Teilnehmerausweis angegebenen Rufnummer vom Rennbüro abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht beim Rennbüro und den Kontrollstellen oder der hierfür angegebenen Telefonnummer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten des Teilnehmers einleiten. Wer die Tour de Kärnten frühzeitig beenden möchte, muss sich ebenfalls im Rennbüro abmelden, den Chip abgeben und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren.

14. Besenwagen / Mindestgeschwindigkeiten

Hinter dem letzten Fahrer fahren ein Schlussfahrzeug und ein Besenwagen. Der Besenwagen nimmt wegen Erschöpfung oder Defektes liegen gebliebene Teilnehmer in begrenzter Anzahl auf und transportiert sie bis zum Ziel. Bei Überfüllung des Besenwagens wird sich die Organisation bemühen, andere Transportmöglichkeiten zu organisieren. Der Besenwagen bleibt bis zum Ziel hinter dem letzten Fahrer. Den Anweisungen des Besenwagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte abzusehen sein, dass ein Teilnehmer den fixierten Zielschluss nicht in der entsprechenden Zeitvorgabe (max. plus 70% auf die Zeit des Ersten) auf der jeweiligen Etappe erreicht (die Mindestgeschwindigkeit ist unter anderem abhängig von der Rennlänge sowie der Topographie der jeweiligen Etappe), so behält sich die Rennleitung jederzeit vor, den Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen.

Für Transportschäden an Rennrädern und mitgeführten Ausrüstungsmaterialien im Besenwagen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

15. Chiprückgabe

Der im Startort erhaltene (geliehene) Chip muss von jedem Teilnehmer nach der letzten Etappe im Rennbüro in Weißensee abgegeben werden. Bei allen Teilnehmern deren Chip wir bis zur Schließung des Rennbüros am letzten Tag der Veranstaltung nicht erhalten, erheben wir eine Gebühr von 30,- € (Einbehaltung der Kaution).

16. Verpflegung und Getränke

Jeder Teilnehmer ist während des Rennens für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Verpflegungsstationen Obst, Energieriegel und Sportgetränke anbieten solange der Vorrat reicht. Diese Verpflegungszonen werden frühzeitig durch auf der Strecke aufgestellte Schilder angezeigt. Zur Verpflegungsaufnahme muss jeder Teilnehmer ein deutliches Handzeichen geben, sich rechts einordnen und anschließend vorsichtig in die Verpflegungszone einfahren, bevor er dort endgültig zum Stand kommt. Eine Garantie für Verpflegung und Getränke übernimmt der Veranstalter jedoch nicht. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen, um die Umwelt nicht zu beeinträchtigen.

17. Schlechtwetterausrüstung

Jeder Teilnehmer muss Regenkleidung und warme Kleidung mitführen. Der Veranstalter wird das vor dem Start stichprobenartig kontrollieren.

18. Wichtige Regeln

    Die Tour de Kärnten findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen statt.

Die Teilnehmer müssen sich jederzeit unbedingt an die Straßenverkehrsordnung des Landes Österreich halten. Alle Teilnehmer müssen während der gesamten Etappen auf der rechten Straßenseite rechts fahren. Kurvenschneiden ist nicht erlaubt. Den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters, der Streckenposten oder der Tour de Kärnten Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Es besteht während des Rennens jederzeit ausnahmslos absolute Helmpflicht. Der Helm muss den anerkannten DIN-Normen entsprechen. Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge wegzuwerfen oder fallen zu lassen, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher. Im Rennen mitfahrende Begleitfahrzeuge sind während des gesamten Events generell nicht erlaubt. Begleitfahrzeuge dürfen sich nur außerhalb des Rennverlaufes bewegen und dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen. Die Tour de Kärnten Mitarbeiter werden dies kontrollieren. Langsamere Fahrer müssen Überholenden unverzüglich den Weg freimachen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Fahrt seinen Fähigkeiten und den Geländegegebenheiten anzupassen und Vorsicht für sich und andere walten zu lassen, um jedwedes Unfallrisiko zu vermeiden. Jeder Teilnehmer muss unübersichtliche Streckenteile vorsichtig befahren, in Abfahrten unbedingt bremsbereit bleiben und mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen. Dem Teilnehmer ist es ausdrücklich untersagt ein Fahrverhalten zu setzen, das Dritte gefährdet. An geschlossenen Bahnübergängen und Ampelanlagen ist ab Aufleuchten der roten Ampeln das Überfahren verboten. Es erfolgt keine Zeitgutschrift, wenn Teilnehmer von geschlossenen Bahnübergängen aufgehalten werden. Defekte muss jeder Teilnehmer generell selbst und neben der Strecke beheben. Beim Überholen eines langsameren Teilnehmers ist ein ausreichender Seitenabstand (lt. StVO) einzuhalten. Beim Zielspurt ist ein Spurwechsel und eine Behinderung anderer nicht erlaubt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Rennen jederzeit abzubrechen bzw. einzelne Etappen nicht starten zu lassen. Gründe dafür können unter anderem höhere Gewalt (z.B. schlechtes Wetter) und außergewöhnliche oder unvorhersehbare Situationen sein. In diesem Fall haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Startgebühren, weiterhin lässt sich daraus nicht das Recht auf darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche ableiten.

19. Finisher

Offiziell als Finisher wird nur gewertet, wer jede Etappe gemäß dem Reglement beendet hat. Wer eine Etappe nicht beendet, verbleibt in der Wertung und kann als Finisher gewertet werden, wenn einmalig eine der folgenden Sonderregelungen auf den Fahrer/die Fahrerin zutrifft:

  • Fahrer/Fahrerin fährt auf 1 von 3 Etappen aus eigener Kraft nicht zu Ende
  • Fahrer/Fahrerin beendet 1 von 3 Etappen nach dem offiziellen Zielschluss

Die bei der Anmeldung angegebene Größe für das Finisher-Trikot ist verbindlich.

20. Doping

Der Veranstalter behält sich vor, Dopingkontrollen durchzuführen. Jede/r des Dopings Überführte wird ausnahmslos disqualifiziert und für alle zukünftigen Veranstaltungen der GABON GmbH gesperrt.Erhaltene Geld- oder Sachpreise sind unverzüglich an den Veranstalter zurückzuerstatten. Der Veranstalter behält sich weitere rechtliche Schritte vor.

21. Hilfe von außen

Es darf keinerlei Hilfe von außen angenommen werden, insbesondere Schieben, Ziehen und Windschattenfahren durch Dritte oder Begleitfahrzeuge ist verboten. Ausgenommen sind hiervon nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch am Straßenrand stehende Begleiter und die medizinische Hilfe durch den Tour de Kärnten medizinischen Service.

22. Protest und Jury

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis spätestens eine Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine externe Jury aus drei Mitgliedern wird noch am gleichen Abend den Protest verhandeln und bis spätestens zum nächsten Morgen vor dem Start entscheiden. Die Protestgebühr beträgt Euro 50.- Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

23. Haftung / Haftungsfreistellung

Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Anmeldung und die Entrichtung des Startgeldes bestätigt jeder Teilnehmer (die gesetzlichen Vertreter bestätigen rechtswirksam für ihre Kinder / Minderjährige), dass er die Strecke besichtigt hat und dadurch über die Gefahren auf diesen Strecken Bescheid weiß. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Strecke vom Start bis ins Ziel wiederholt Fahrbahnschäden (Risse im Asphalt, Schlaglöcher usw.) und Fahrbahnunebenheiten gibt. Er erklärt sich bereit, seine Geschwindigkeit u. a. den Fahrbahnverhältnissen und Witterungsbedingungen anzupassen.

Veranstalter (inkl. beauftragter Firmen und Helfer), Ausrichter oder Sponsoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden (z. B. an Ausrüstungsgegenständen) und Verletzungen, die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, selbst zu tragen und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben. Bei Nichteinhaltung des Reglements durch den Teilnehmer behält sich der Veranstalter einen Ausschluss ohne Regressansprüche aus dem Rennen vor.

Eine Haftung des Veranstalters für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der gegenständlichen Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Veranstalter, Grundstückseigentümer und Mieter übernimmt keine Gewährleistung für eine geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn und haftet auch nicht für Schäden und Unfälle, die den Teilnehmern durch den Zustand der befahrenen Strecke und durch den Verkehr auf ihr zustoßen sollten. Alle Teilnehmer müssen sich für die sich allenfalls ergebenen Haftungsfälle bei einer zugelassenen Versicherungsanstalt selbst versichern. Der Veranstalter, Grundstückseigentümer und Mieter sind ohne Ausnahme schad- und klaglos zu halten!

Die Veranstaltung kann nur vorbehaltlich einer behördlichen Genehmigung durchgeführt werden.

24. Strafenkatalog

Tour de Kärnten Mitarbeiter werden die hier aufgeführten Regeln während der gesamten Veranstaltung überwachen. Die Mitarbeiter werden bei Nichtbeachtung der Regeln deutliche Verwarnungen aussprechen und den jeweiligen Fall der Jury melden.

Das Aussprechen von Strafen bei Vergehen erfolgt durch die Jury.
Die Jury ist jederzeit berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Inhalt dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Jury festgelegt. Die Höhe der Strafe wird je nach Fall von der Jury festgelegt.

Startverbot bei:

  • Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad

Verwarnung bei:

  • Startnummern nicht erkennbar angebracht
  • Überholen eines offiziellen Tour de Kärnten Fahrzeuges während der neutralisierten Phase

Verwarnung und Zeitstrafe bei:

  • Überholen eines offiziellen Tour de Kärnten Fahrzeuges während der neutralisierten Phase
  • Falsche Startaufstellung
  • Absichtliche Behinderung eines Teilnehmers
  • Festhalten eines Fahrers an einem Fahrzeug
  • Regelwidrige mechanische Hilfe
  • Nichteinhaltung der StVO
  • Wegwerfen von Abfällen, Trinkflaschen etc.
  • Teilnehmer begleitende Pkw’s, Wohnmobile oder Motorräder, die das Rennen behindern

Ausschluss aus dem Rennen bei:

  • Verletzungen oder Nichteinhaltung der StVO 1960
  • Gefährlicher oder aggressiver Fahrweise
  • Durchfahrung geschlossener Bahnschranken
  • Überfahrung roter Ampeln
  • Nicht tragen bzw. Abnehmen des Helmes im Rennen
  • Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Verhalten
  • Versuch, klassifiziert zu werden ohne die gesamte Strecke absolviert zu haben
  • Doping
  • Nichtbeachtung der Anweisungen der Rennleitung, Mitarbeiter, Streckenposten etc.

Strafabfolge:

  • Verwarnung
  • 2 Minuten Zeitstrafe
  • Disqualifikation

Hinweis: Alle genannten Angaben verstehen sich unter Vorbehalt und können noch Anpassungen unterliegen.

AGB’s

1) Anwendungsbereich – Geltung

a) Die Tour de Kärnten ist eine Veranstaltung der GABON Unternehmensberatung GmbH.
b) Änderungen der AGB’s werden im Internet unter www.tourdekaernten.at veröffentlicht. Sie sind in ihrer aktuell gültigen Verfassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

2) Teilnahmebedingungen und Sicherheitsmaßnahmen
a) Startberechtigt ist Jeder, der am Tag vor Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet hat (Der Veranstalter kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen). Rennräder bzw. Equipment wie z.B. Helme, Trinkflaschen etc., die der Beschreibung im Reglement nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind ausgeschlossen. Weiters ist die Teilnahme unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss verboten.
b) Organisatorische Maßnahmen oder Änderungen an der Ausschreibung gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters, seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören, die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können oder die StVO (Strassenverkehrsordnung) verletzen, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
c) Mit seiner täglichen zu leistenden Unterschrift im Rennbüro bestätigt der Teilnehmer, dass er eine für Österreich gültige Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung abgeschlossen hat.

3) Anmeldung und Zahlungsbedingungen
a) Die Anmeldung kann ausschließlich online auf der Homepage www.tourdekaernten.at erfolgen. Die Anmeldung per Online-Registrierung ist für den Teilnehmer verbindlich. Mit deiner Anmeldung stimmst du zu, von uns Newsletter zu den Veranstaltungen der GABON GmbH zu erhalten. Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung erhält der Teilnehmer hierüber eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Zahlung der Teilnahmegebühr (in voller Höhe) und Übersendung des Tickets zustande. Bei nicht fristgerechter Entrichtung (spätestens 5 Werktage nach Online-Anmeldung) der Teilnahmegebühr, hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Bestätigung vom Vertrag zurück zu treten und das Ticket verfällt.
b) Das Nenngeld findest du hier. Den genauen Leistungsumfang eines Startplatzes finden Sie hier.
c) Zahlungen können nur per Überweisung erfolgen. Die durch Rücklastschrift entstandenen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.
d) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter übertragbar.
e) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
f) Im Rahmen der Akkreditierung erhält der Teilnehmer nur gegen Vorlage seiner Anmeldebestätigung (Ticket), seiner unterschriebenen Haftungserklärung und seines Personalausweises/Reisepasses die Startunterlagen. Sollte der Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein die Startunterlagen persönlich abzuholen, dann muss er eine Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen. Ein Versand der Startunterlagen wird nicht vorgenommen.
g) Die GABON Unternehmensberatung GmbH kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen oder disqualifizieren, wenn:

  • dieser falsche Angaben z. B. zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
  • dieser gegen das Regelwerk und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt,
  • dieser die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet oder
  • dieser den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.

h) Für die Tour de Kärnten gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bei Stornierung bis einschließlich 31.5.2024 erhält der Teilnehmer 90% der Teilnahmegebühr zurück.
  • Bei Stornierung bis 31.7.2024 erhält der Teilnehmer 50% der Teilnahmegebühr zurück.
  • Ab dem 1.8.2024 erhält der Teilnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests 10% der Teilnahmegebühr zurück.
  • Die Mindeststornogebühr beträgt 29€.
  • Von den o. a. Stornoregelungen sind die Tarife „2for1“ und „early bird“ ausgenommen (nicht stornierbar).

i) Da die Startplätze personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur durch den Veranstalter, und nicht durch den Teilnehmer gestattet. Reduzierte Tickets (Tarife „2for1“ und „early bird“) sind von der Umschreibung ausgenommen. Gebühr für die Umschreibung beträgt 39€.

j) Eine Stornierung von der erfolgten Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.

4) Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten
a) Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.
b)Die Veranstaltung kann nur vorbehaltlich einer behördlichen Genehmigung durchgeführt werden.

5) Haftungsausschluss
a) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen.
b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Tour de Kärnten. Jeder Teilnehmer erklärt, dass gesundheitliche Gründe seiner Teilnahme an der Veranstaltung nicht entgegen stehen bzw. er dieser nach eigener Einschätzung körperlich gewachsen ist.
c) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
d) Die Veranstalter haften nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
e) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.
f) Eine Haftung des Veranstalter für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der gegenständlichen Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen.
g) Der Veranstalter haftet nicht für Streckenänderungen. Alle dargestellten Streckeninformationen sind vorläufig, bis die notwendigen Bescheide und Verordnungen der Kärntner Landesregierung vorliegen.

6) Datenerhebung und –Verwertung
a) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
b) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf einverstanden. Ein Verpflichtung zum Kauf dieser Fotos besteht nicht.
c) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
d) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
e) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

f) Nutzung von Google Analytics: Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google. Google Analytics verwendet so genannte Cookies (kleine Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch die Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung unserer Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Website-Betreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

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7) Versicherungen
a) Es wird empfohlen eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
b) Der Abschluss einer Privat- oder Sporthaftpflichtversicherung für diese Art von Veranstaltung ist verpflichtend bzw. müssen bereits vorhandene Versicherungen überprüft werden.
Hinweis: Alle genannten Angaben verstehen sich unter Vorbehalt und können noch Anpassungen unterliegen.